Psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen
Handelt es sich um eine Behandlung im Rahmen einer Erkrankung (Depression, Angststörung, etc.) werden die Kosten von der Krankenkasse oder bei Privatversicherten von den Privaten Versicherungen und den Beihilfestellen getragen.
In der Regel hat der Patient fünf „probatorische“ Sitzungen, zu deren Durchführung es keines Kostenantrags bedarf. Die Sitzungen dienen auch dem Klienten dazu, festzustellen, ob er mit dem Psychotherapeuten arbeiten kann.
Vorgehensweise
Die Vorgehensweise ergibt sich aus dem ersten persönlichen Gespräch mit dem Therapeuten. Ebenso wird die mögliche Anzahl der Sitzungen vereinbart und vom Therapeuten beim Kostenträger beantragt.
Es gibt verschiedene psychotherapeutische Ansätze, wovon die bekanntesten das tiefenpsychologische Vorgehen und das verhaltenstherapeutische Vorgehen sind. Auch hypnotherapeutische Verfahren können in Betracht gezogen werden. Psychoanalyse im klassischen Sinne bieten wir nicht an. Die Vorgehensweise soll auf die Persönlichkeit des Klienten und seine Problematik abgestimmt sein. Üblicherweise wird zunächst klärungsorientiert und dann bewältigungs- und lösungsorientiert gearbeitet. Das geeignete Behandlungsvorgehen besprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Therapeuten.